ALPHA  Consult & Solution GmbH
Ihr Partner für Bau- und Finanzdienstleistungen & Erneuerbare Energien

ALPHA Consult & Solution GmbH


Unser Geschäftsbereich:

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ALPHA Consult & Solution GmbH

Unternehmensdarstellung:

Das Unternehmen wurde am 15.03.2021 unter HRB 27675 in Handelsregister des Amtsgerichtes Montabaur eingetragen. Geschäftsführer ist Herr Edgar H. Bungart.

Unsere Geschäftsfelder sind:

Generalübernehmer für Wohn-und Gewerbebau,  Vermittlung von Bauunternehmen und Geschäftspartnern für PV-Anlagen, Batteriespeicher, BHKW, Bau- und Nutzfahrzeugen, Baumaschinen, Bagger, etc., Übernahme von Geschäftsbesorgungsaufträgen in den Bereichen: Bauen, Kaufen, Modernisierungen und Sanierungen, mobilen Wirtschaftsgütern, technische Anlagen, Finanzierungen, Bürgschaften und Garantien in der gesamten Baubranche und in den Bereichen technischer Anlagenbau, Maschinenhandel, Photovoltaik und sonstiges Gewerbe im Bereich: Handel, Lieferung und Produktion. 

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Bau- und Immobilienmanagement:

Sie beabsichtigen den Erwerb einer Renditeimmobilie oder planen eine umfangreiche Modernisierung bzw. Sanierung einer Immobilie? 

Oder Sie suchen einen Käufer für Ihr Objekt (MFH, Wohn- und Geschäftshaus, Gewerbeobjekt)?

Dann sind wir der richtige Partner für Sie. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Käufer/Verkäufer und/oder einem Fachbetrieb für die sach- und fachgerechte Modernisierung/Sanierung Ihrer Immobilie/n. Wir haben die richtigen Fachfirmen, die sowohl preiswert als auch gut arbeiten. 

Wenn Sie eine Immobilie oder mobile Wirtschaftsgüter kaufen, benötigen Sie ggf. auch eine Finanzierung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Auch hier können wir Ihnen helfen. 

Wir begleiten Sie auch bei Investitionen in PV-Anlagen, Batteriespeichern, BHKW oder sonstige mobile Wirtschaftsgüter mit Rendite und hohen Steuervorteilen und vermittelten Ihnen auch die passende Finanzierung.  Als Partner der DNV - Deutsche Naturstromversorgung GmbH können wir Ihnen ein Gesamtkonzept erstellen von der Investition über das Strom- und  Abrechnungsmanagement (bei Mieterstrommodellen und Volleinspeisung ins Netz) oder PPA (Stromverkauf direkt an die gewerblichen Abnehmer im Haus) bis hin zur Finanzierung.

Investitionsbooster beschlossen: 

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 11.07.2025 den sogenannten Investitionsbooster (degressive AfA) beschlossen. Dieser ermöglicht Unternehmen, bewegliche Güter wie Maschinen oder auch Photovoltaikanlagen in diesem und den kommenden beiden Jahren jeweils mit maximal 30 Prozent von der Steuer abzusetzen. Dem Solarfachhandwerk könnte diese Maßnahme bis zum 31.12.2027 deutlich mehr Aufträge im Gewerbebereich bescheren.

Bis zu 30 % degressive Abschreibung mit Investitionsbooster pro Jahr - bei PV-Anlagen bis zu 15 % !

Der Booster ist Teil eines Sofortprogramms zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, das vom Bundesfinanzministerium auf den Weg gebracht worden war. Mit diesem soll die Investitionstätigkeit von Unternehmen erhöht und so die Wirtschaft angekurbelt werden. Es ist davon auszugehen, dass viele Unternehmen die verbesserten Abschreibungsbedingungen nutzen werden, um damit die anfängliche Belastung mit Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer zu senken. Neben der Erhöhung der Rentabilität der getätigten Investition steht nach der Anschaffung also schneller wieder Geld für weitere Investitionen zur Verfügung.

Die wichtigsten Elemente des Investitionsboosters für PV-Anlagen und Batteriespeicher:


Anwendungsbereich: Gewerblich betriebene Photovoltaik-Anlagen und mobile Wirtschaftsgüter.
Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften können die degressive AfA in Anspruch nehmen. Photovoltaik-Anlagen; die unter die Regelung des § 3 Nr. 72 EStG fallen (z. B. kleinere Anlagen im Eigenheimbereich), sind ausgeschlossen.

Zeitraum: 01.07.2025 – 31.12.2027

In diesem Zeitraum muss das wirtschaftliche Eigentum auf den Käufer bzw. die Käuferin übergegangen sein (bei bereits in Betrieb befindlichen Anlagen) oder die Herstellung der Betriebsbereitschaft (d. h. die Fertigstellung und Inbetriebnahme) einer neuen Anlage muss gegeben sein. Sofern dies erfüllt ist, können Investierende die höheren Abschreibungssätze über 2027 hinaus weiter nutzen. Maximaler Abschreibungssatz: Wie für alle anderen beweglichen Wirtschaftsgüter ist auch bei PV-Anlagen dieser auf den dreifachen linearen Satz begrenzt, also in der Regel auf maximal 15 % und bei anderen mobilen Wirtschaftsgütern mit einer kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer max. 30 %.
Unter bestimmten Umständen winkt eine noch höhere Möglichkeit zur Abschreibung, denn für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können Betriebe zusätzlich im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden vier Jahren eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG in Höhe von 40 % in Anspruch nehmen. Die Sonderabschreibung kann dabei beliebig auf den Fünf-Jahres-Zeitraum verteilt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen im Wirtschaftsjahr, das der Anschaffung vorangeht, die Gewinngrenze von 200.000 € im Jahr nicht überschreitet. Eine belastbare Einschätzung und Bewertung zu den Nutzungsmöglichkeiten dieser Sonderabschreibungen muss für jedes Unternehmen individuell durch einen Steuerberater durchgeführt werden. 

Aktuell bieten wir u. a. eine PV-Dachanlage mit Trafostation und Batteriespeichern  in Duisburg, Toeppersee mit einer TOP-Rendite und hohen Abschreibungspotential an.
Eigenkapitalrendite: 11,79 % p. a. Nähere Angaben dazu entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Download >Exposé Projekt Duisburg, Toeppersee<
Dieses Projekt ist ausschließlich für Investoren mit einen zu versteuernden Einkommen ab 300.000 € geeignet, da hier das EK von 30 % vollständig aus ersparten Einkommensteuern finanziert werden kann. Überschuss nach Steuern in 30 Jahren: 1.662.948 € und Liquidität kumuliert nach 30 Jahren:  2.851.967 €. 
Mit ersparten Steuern Vermögen bilden! Weitere Projekte auf Anfrage.

> Sichere Erträge aus der unendlichen Kraft der Sonne und sicheren staatlichen Förderungen
> Hohe Steuervorteile durch IAB, Sonder-Afa, plus erhöhter degressiver Afa 
> Stabile Renditen über einen Zeitraum von 20 Jahren
> Inclusive Service- und Wartungsvertrag sowie Allgefahren-Versicherung, die alle Risiken mit einschließt.


Download:  Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für PV-Anlagen ab Juli 2025

Download:  Exposé Projekt: PV-Anlage mit Batteriespeicher in Duisburg, Toeppersee

Download:  Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für PV-Anlage Duisburg, Toeppersee

Download:  Grundsätzliche Informationen für Investoren bezüglich Kauf von PV-Anlagen und Batteriespeicher

Download:  Was ist Arbitrage und wie kann man damit Geld verdienen


ALPHA Consult & Solution GmbH

Beratung & Vermittlung von PV-Anlagen mit und ohne Batteriespeicher für den Arbitragehandel











 
 
 
 
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